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Rom – Für die chemisch reine Fructose (Fruchtzucker) gilt der ordentliche MwSt-Satz von 21 Prozent, und nicht der verminderte Satz von 10 Prozent. Dies bestätigt die Finanzverwaltung mit Erlass Nr. 79/E vom 24. Juli 2012. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Zollverwaltung hat die Einnahmen- agentur ihr früheres Gutachten vom 30. Mai 2012 geändert. Es gibt keinerlei Hinweise zu einer Übergan...
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