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Rom – Die Abgabefrist für die MwSt-Jahreserklärung des Jahres 2022 ist bekanntlich letzten Dienstag, 2. Mai, verfallen. Die Zahlung für die laut Jahreserklärung geschuldete MwSt, insbesondere jener für das letzte Quartal 2022, war hingegen bereits bis 16. März 2023 vorzunehmen. Für die Nachzügler gibt es jedoch sowohl für die Abgabe der Erklärung als auch für die Zahlungen noch eine Schonfrist, um...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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