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Rom – Die Steuererklärung der Steuersubstituten besteht aus zwei getrennten Meldungen:
Der sogenannte vereinfachte Vordruck 770/S für Löhne, Honorare und Vergütungen aus selbstständiger Arbeit, gelegentliche Mitarbeit sowie Provisionen;
der normale oder ordentliche Vordruck 770/O, der im Wesentlichen Dividenden, Zinsen und andere quellensteuerpflichtigen Kapitalerträge betrifft.
Der ordentliche ...
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