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Bozen – Wenn Arbeitnehmer ihr Auto benötigten, um zum Arbeitsplatz zu kommen, gewährt das Land einen kleinen Zuschuss. Für eine Leistung von 10.000 Kilometer im Jahr gibt es 500 Euro. Die Kosten für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück müssen von den Arbeitnehmern selbst getragen werden, und in Italien können sie auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Nicht einmal die Reparatur...
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