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Mit Wirkung 1. Jänner 2004 ist bekanntlich der gesetzliche Zinsfuß auf 2,5 Prozent herabgesetzt worden (vgl. Swz vom 19. Dezember 2003). Dies wirkt sich unter anderem auf den steuerlichen Wert des lebenslänglichen Fruchtgenusses aus; dieser wird nämlich vom Finanzministerium mit Bezug auf den gesetzlichen Zinsfuß festgelegt. Es werden dabei je nach Alter des Fruchtnießers bestimmte Koeffizienten f...
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