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Rom – In zwei getrennten Auskünften werden die mit dem Haushaltsgesetz 2024 in Bezug auf die Übertragung von Realrechten eingeführten Neuerungen behandelt, insbesondere zur Ermittlung der Veräußerungsgewinne und der Haltedauer für die Spekulationsfristen (Art. 67 EESt). Man unterscheidet nun zwischen Veräußerungsgewinnen (Art. 67 (1) (b)), welche die Abtretung von Eigentum und Realrechten betreffe...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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