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Rom - Mit Wirkung 1. Jänner 2008 ist bekanntlich der gesetzliche Zinsfuß auf 3 Prozent erhö;ht worden (vgl. SWZ vom 4. Jänner 2008). Dies hat zur Folge, dass die Tabellen über den Fruchtgenuss sowie die notwendigen Berechnungen für Registersteuer, für Erbschafts- und Schenkungssteuer angepasst werden müssen. Dies ist kürzlich durch Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen erfolgt (V...
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