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Rom - Mit Wirkung 1. Jänner 2010 ist der gesetzliche Zinsfuß bekanntlich von 3 auf 1 Prozent herabgesetzt worden (vgl. SWZ vom 24. Dezember 2009). Daraus folgt, dass die Tabellen für den Fruchtgenuss sowie die diesbezüglichen Berechnungen für die Registersteuer sowie für die Erbschafts- und Schenkungssteuer angepasst werden müssen. Dies ist kürzlich durch Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft...
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