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Fristverlängerung für Smart Working und andere Maßnahmen

COVID-19 - Verschiedene Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz der Arbeitnehmer:innen erlassen wurden, wurden erneut verlängert.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
13. Mai 2022
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 2 mins read
Frau Smart Working

Foto: Shutterstock

Rom – Obwohl die Covid-19-Pandemie eigentlich ausklingt, werden verschiedene Maßnahmen, die zur Eindämmung derselben und zum Schutz der Arbeitnehmer:innen erlassen wurden, jetzt erneut verlängert.
Wichtig ist wohl in erster Linie die Verlängerung der Möglichkeit für den Arbeitgeber, einseitig Smart Working anzuordnen, bis zum 31. August 2022.
Wie das Arbeitsministerium auf seiner Internetseite mit...

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Ausgabe 18-22, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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