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Rom – Ursprünglich sah es so aus, als würde das Gesetz für die Fristenverlängerung keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen enthalten. Im Rahmen der parlamentarischen Arbeiten zum Gesetzesdekret Nr. 244/2016 sind dann aber doch einige dazugekommen. Bei Redaktionsschluss für diese SWZ war das Gesetz noch nicht veröffentlicht. Pflichtaufnahmen: Eine wichtige Bestimmung betrifft die Verschiebung des Ter...
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