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Donnerstag, 9. Februar
Werbebonus: Die Unternehmen und Einrichtungen, die 2022 den Werbebonus beantragt haben, müssen bis heute an das Departement für Information und Verlagswesen die eidesstattliche Erklärung in elektronischer Form versenden, mit welcher sie die 2022 tatsächlich durchgeführten Werbeausgaben bestätigen. Dies hat über die Plattform der Einnahmenagentur zu erfolgen.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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