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Mittwoch, 30. Oktober Registersteuer: Zahlung der jährlichen Registersteuer für Mietverträge, die Ende September verfallen sind. Registrierung und Zahlung der Mietverträge mit Laufzeit ab Oktober. Berichtigung: Etwaige unterlassene Zahlungen mit Fälligkeit 30. September können binnen 30 Tagen mit einem Aufschlag von 1,25 Prozent nachgeholt und berichtigt werden. Es sind gleichzeitig Verzugszinsen ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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