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Freitag, 10. November
Ergänzungserklärung: Bis heute haben die Steuerbeistandszentren Caf und die befähigten Freiberufler dem Arbeitnehmer/Rentner eine Kopie der etwaigen Ergänzungserklärung auf Vordruck 730/2023 auszuhändigen. Innerhalb der gleichen Frist haben das Caf bzw. der Freiberufler die Ergänzungserklärungen an die Einnahmenagentur elektronisch zu versenden.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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