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Mit dem Gesetzesdekret Nr. 223 vom 4. Juli 2006, umgewandelt in Gesetz Nr. 248 vom 4. August 2006, sind zum Zweck der Bekämpfung der Schwarzarbeit schwere Strafen bei Nichtanmeldung der Arbeitnehmer eingeführt worden. Im Rundschreiben Nr. 8906 vom 4. Juli fasst das Arbeitsministerium dazu die Bestimmungen zusammen und gibt einige Anwendungsrichtlinien für die Kontrollorgane. Vorwegnehmend muss da...
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