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Rom – Mit Verordnung vom 24. Mai 2016 (veröffentlicht am 13. Juni) sind die Fristen für die vereinfachte Steuererklärung auf Vordruck 730 vom 7. Juli auf den 22. Juli aufgeschoben worden. Der Aufschub gilt allerdings nur mit Einschränkungen: Für die Steuerberater mit Zulassung zum Steuerbeistand und die Beistandszentren CAF gilt der Aufschub für höchstens 20 Prozent der Erklärungen, die bis 22. Ju...
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