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Rom – Die Abgeordnetenkammer hat kürzlich die sogenannte „Omnibus-Verordnung“ ratifiziert, mit welcher die Ende Juni fällige Zahlungsfrist für die Einkommensteuern auf den 20. Juli 2023 aufgeschoben worden ist (Art. 4 (3-sexies und 3-septies) DL Nr. 51/2023). Die Bestimmung entspricht der Ankündigung laut Pressemitteilung vom 14. Juni 2023. Der Aufschub betrifft Freiberufler und Unternehmen mit Um...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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