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Das Patronat EPACA beim Südtiroler Bauernbund weist nochmals darauf hin, dass die Pflicht, einen Arbeitsunfall im landwirtschaftlichen Betrieb zu melden, beim Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben selbst liegt, und zwar innerhalb 48 Stunden. Dies auch dann, wenn der Arzt oder das Krankenhaus das Unfallzeugnis bereits weitergeleitet hat. Dies betrifft Arbeitsunfälle, die der Inhaber selbst od...
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