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Rom – Letzten Montag, 30. November, ist die Frist für die elektronische Versendung der Selbstanzeigen abgelaufen. Im Falle von technischen Problemen bei der Versendung bzw. bei einer Ablehnung, die aus dem Versendungsprotokoll hervorgeht, kann der Antrag binnen 5 Tagen erneut versendet werden.
Innerhalb 30. Dezember – oder genauer binnen 30 Tagen ab der elektronischen Versendung – ist nun der Begl...
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