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Am 16. März verfällt die Frist für die Jahresabrechnung und die Zahlung des laut Jahreserklärung geschuldeten Saldobetrages. Diese Frist wird in der Praxis aufgrund der vereinheitlichten Jahreserklärung vielfach nicht mehr wahrgenommen; im Übrigen ergibt sich, abgesehen von der Quartalsabrechnung, nur in besonderen Fällen aus der Jahreserklärung noch eine geschuldete MwSt. Besondere Aufmerksamkeit...
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