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Einkommensteuern: Für alle natürlichen Personen sowie die Unternehmen und Freiberufler mit Tätigkeiten, die den Richtsätzen bzw. Branchenrichtwerten unterliegen und Umsatzerlöse von nicht mehr als 5,16 Mio. Euro erzielt haben, galt für die ordentlichen Zahlungsfristen ein Aufschub bis 6. Juli. Dementsprechend gilt bis heute der zinsaufschlagpflichtige Aufschub von 30 Tagen (Aufschlag von 0,4 Proze...
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