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Steuersubstituten: Arbeitgeber und andere Steuersubstituten, die 2016 Löhne und andere Vergütungen (z.B. Honorare, Provisionen, freie Mitarbeit) ausgezahlt haben, von denen Quellensteuern abgezogen worden sind, haben den Vergütungsempfängern die entsprechende Bestätigung „CU 2017“ zu übergeben. Die gleiche Vorschrift gilt für Dividenden und andere Kapitalerträge, die 2016 ausgezahlt worden sind. E...
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