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Ersatzsteuer für begünstigte Zuweisung: Gesellschaften, die letztes Jahr bis Ende September eine begünstigte Zuweisung oder einen begünstigten Verkauf von Liegenschaften an Gesellschafter vorgenommen haben, müssen bis heute die zweite Rate in Höhe von 40 Prozent der diesbezüglich geschuldeten Ersatzsteuer abführen. Gemeinde-Immobiliensteuer GIS: Eigentümer von Immobilien in Südtirol haben die erst...
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