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Option Irap: Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht bereits letztes Jahr für die Irap-Berechnung nach den Regeln der Kapitalgesellschaften (bzw. auf der Grundlage der GuV-Rechnung) optiert haben und diese Abrechnungsform für 2013 anwenden wollen, haben dies bis heute auf eigenem Vordruck elektronisch anzumelden. Die Option ist bindend für drei Jahre (Steuerperioden 2013–2015). Han...
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