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Rom – Die Subunternehmen sind bei arbeitsintensiven Werkverträgen bekanntlich von den neuen Meldepflichten gegenüber den Auftraggebern ausgenommen, wenn sie bestimmte persönliche Voraussetzungen aufweisen, so unter anderem die Tätigkeitsausübung seit mindestens drei Jahren und das Fehlen anhängiger Festsetzungsbescheide von mehr als 50.000 Euro. Diese Voraussetzungen sollen durch eine Bescheinigun...
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