Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Ein wichtiger, in der Omnibus-Verordnung enthaltener Aufschub betrifft die Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen, die mit dem Haushaltsgesetz 2024 bis 30. Juni 2024 vorgesehen wurde. Die bereits verfallene Frist wird nun auf den 30. November 2024 aufgeschoben (Art. 7 (3) DL Nr. 113/2024). Bis dahin ist das beeidete Schätzgutachten abzufassen und zumindest die erste Rate der Ersatz...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.