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Rom – Ein wichtiger, in der Omnibus-Verordnung enthaltener Aufschub betrifft die Aufwertung von Baugrundstücken und Beteiligungen, die mit dem Haushaltsgesetz 2024 bis 30. Juni 2024 vorgesehen wurde. Die bereits verfallene Frist wird nun auf den 30. November 2024 aufgeschoben (Art. 7 (3) DL Nr. 113/2024). Bis dahin ist das beeidete Schätzgutachten abzufassen und zumindest die erste Rate der Ersatz...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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