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Rom – Bei Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 hat man unter anderem die möglichen Erleichterungen zu berücksichtigen, die mit dem Haushaltsgesetz 2026 eingeführt wurden, etwa die außerordentliche Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung. Es geht dabei insbesondere um Aufwertungsrücklagen, die im Abschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesen und in jenem zum 31. Dezember 2025 noch vorhand...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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