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Bozen/Rom – Im Bereich der Lohneinkünfte gilt grundsätzlich, dass sämtliche Bezüge in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis der Einkommenssteuer unterliegen. Darunter fallen auch die Sachbezüge, die sogenannten Fringe Benefits. Lediglich die vom Gesetzgeber ausdrücklich angeführten Bezüge und Leistungen sind von der Steuerpflicht befreit. So ist ein Freibetrag in Höhe von 258,23 Euro vorgesehen,...
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