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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 482 vom 28. September 2022) behandelt die Einnahmenagentur einen Fall über die Ermittlung der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Die Schlussfolgerungen erscheinen durchaus nachvollziehbar, es wird aber ein diesbezüglich wesentlicher Grundsatz missachtet.
Der konkrete Sachverhalt betrifft einen Freiberufler, der gegenüber dem Vermieter einen zu ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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