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Bozen – Der Beitrag der SWZ über „Das Kreuz mit den Doppelnamen“ ist mit viel Humor aufgenommen worden. Albert Tragust, der Gemeindesekretär von Partschins, verweist in diesem Zusammenhang allerdings darauf, dass das Gesetz in Italien recht klar ist. Artikel 143 bis des italienischen Zivilgesetzbuches, der den Schreibnamen der verheirateten Frauen regelt, besagt: „La moglie aggiunge al proprio cog...
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