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Rom - Das Haushaltsgesetz hat im Bereich der MwSt einige eher unscheinbare Änderungen beim Vorsteuerabzug (z.B. Mobiltelefon und Pkw) und bei der Bestimmung des gemeinen Wertes vorgenommen. Es handelt sich dabei aber um grundsätzliche Änderungen der geltenden MwSt-Bestimmungen, mit Anpassung an die EU-Richtlinie, deren Auswirkungen zum Teil noch assimiliert werden müssen. Nachfolgend einige Überle...
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