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Die Generalanwältin Christine Stix-Hackl bestätigt in ihren am 14. März hinterlegten Schlussanträgen die Auffassung des früheren Generalanwalts Francis G. Jacobs: Die Irap verstößt gegen die 6. MwSt-Richtlinie und ist somit verboten. Da aber eine Erstattung schwerwiegende Folgen für die Regionalfinanzierung auslösen würde und die EU-Kommission selbst offenbar zur Überzeugung der italienischen Regi...
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