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Rom – Die kürzlich erlassene Eilverordnung (DL Nr. 84 vom 17. Juni 2025), mit welcher der Fristaufschub für Saldo- und Vorauszahlungen für die Einkommensteuern gewährt wird, befasst sich unter anderem mit einer Korrektur der im Haushaltsgesetz 2025 vorgesehenen Bestimmung über das Reverse-Charge-Verfahren in den Bereichen des Frachtwesens, der Transporte und der Logistik. Es wird dabei der sachlic...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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