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Rom – Bis Ende Mai können durch eine jährliche Pauschalgebühr von 200 Euro mögliche Formfehler saniert werden. Es handelt sich um Fehler, die sich nicht auf Berechnung oder Höhe der Steuer auswirken. Die begangenen Fehler sind allerdings vorab zu korrigieren bzw. auszuräumen. Die Einnahmenagentur hat ein Rundschreiben angekündigt, das in diesen Tagen veröffentlicht werden soll. Es werden darin im ...
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