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Rom – Der Kassationsgerichtshof bestätigt in einem kürzlich erlassenen Urteil (Nr. 3581 vom 24. Februar 2016), dass Formfehler bei der Aufzeichnung von Rechnungen nicht den Vorsteuerabzug beeinträchtigen. Im spezifischen Fall ging es darum, dass bei einigen Aufzeichnungen der falsche Rechtstitel für die MwSt-Befreiung vermerkt wurde und in anderen Fällen die zweifache Eintragung bei Erwerben aus e...
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