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Forderungsverluste, die nicht periodenrecht in der Steuerperiode der wirtschaftlichen Zurechnung abgezogen werden, sind nicht mehr abzugsfähig. Es besteht aus zeitlicher Sicht keine Wahlfreiheit; die Steuerfestsetzung des Finanzamtes, mit welcher der periodenfremde Abzug beanstandet wird, ist daher berechtigt (Urteil des Kassationsgerichts Nr. 16330 vom 3. August 2005).
Dies bedeutet in der Praxis...
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