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Rom - Um beim Ankauf einer Wohnung die Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung (verminderter MwSt-Satz von 4 Prozent oder verminderte Registersteuer von 3 Prozent) beanspruchen zu können, müssen bekanntlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (Anmerkung II-bis, Tarif Registersteuergesetz). Unter anderem (vereinfacht): die Wohnung muss sich in der Gemeinde befinden, in welcher der Steuerpflic...
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