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Firmenwagen & Privatnutzung: Unverständliche Auskunft

ZULASSUNG UND ZUWEISUNG VON FIRMENWAGEN AB JULI – Die Klarstellung der Einnahmenagentur wirft ein neues Problem auf: Für die ab 1. Juli 2020 zugewiesenen Wagen, die aber vor diesem Stichtag zugelassen wurden, kann man nicht die Pauschalregelung anwenden. Man hat auf den Marktwert abzustellen.

Walter Großmann von Walter Großmann
21. August 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 5 mins read

Foto: Shutterstock

Rom – Das Haushaltsgesetz 2020 hat eine Neuregelung für die den Arbeitnehmern auch privat bereitgestellten Firmenwagen vorgesehen (Art. 1 Abs. 632 Ges. Nr. 160/2019). Die seit 1. Juli 2020 gültige Regelung stellt auf den Schadstoffausstoß der neu zugelassenen Fahrzeuge ab und staffelt entsprechend den steuerpflichtigen Sachbezug zulasten des Arbeitnehmers: Nicht mehr 30 Prozent der Jahresleistung ...

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Ausgabe 32-20, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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