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Rom – Das Haushaltsgesetz 2020 hat eine Neuregelung für die den Arbeitnehmern auch privat bereitgestellten Firmenwagen vorgesehen (Art. 1 Abs. 632 Ges. Nr. 160/2019). Die seit 1. Juli 2020 gültige Regelung stellt auf den Schadstoffausstoß der neu zugelassenen Fahrzeuge ab und staffelt entsprechend den steuerpflichtigen Sachbezug zulasten des Arbeitnehmers: Nicht mehr 30 Prozent der Jahresleistung ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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