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Rom – Vorab zur Klarstellung: Das Halten von Vermögen im Ausland, also Finanzvermögen, Immobilien oder anderen Vermögen, ist grundsätzlich zulässig und legal. Man hat allerdings die diesbezüglich vorgesehenen Meldepflichten zu erfüllen und die für die gleichen Werte in Italien vorgesehenen Steuern zu entrichten. Und dies gilt auch für vererbtes Vermögen (z.B. eine kleine Wohnung) oder für das Bank...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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