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Finanzvermögen im Ausland: verstärkte Kontrollen

VORDRUCK RW UND IVAFE – Die Vermögen im Ausland sind jährlich im Vordruck RW in der Steuererklärung zu melden. Dies betrifft auch Bankkonten mit einem kumulierten, durchschnittlichen Saldo von mehr als 5.000 Euro. Die Finanzverwaltung führt verstärkte Kontrollen durch.

Walter Großmann von Walter Großmann
23. Juli 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Finanzvermögen im Ausland: verstärkte Kontrollen

Rom – Vorab zur Klarstellung: Das Halten von Vermögen im Ausland, also Finanzvermögen, Immobilien oder anderen Vermögen, ist grundsätzlich zulässig und legal. Man hat allerdings die diesbezüglich vorgesehenen Meldepflichten zu erfüllen und die für die gleichen Werte in Italien vorgesehenen Steuern zu entrichten. Und dies gilt auch für vererbtes Vermögen (z.B. eine kleine Wohnung) oder für das Bank...

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Ausgabe 29-21, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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