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Rom – Letzte Woche hat der Jahreskongress der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater stattgefunden. Eines der Hauptthemen betraf die Finanzstrafvergehen für die unterlassene Zahlung von MwSt und Quellensteuern. Der Straftatbestand besteht bekanntlich auch dann, wenn die geschuldeten Steuern in der jeweiligen Erklärung ordnungsgemäß erklärt, aber nicht innerhalb bestimmter Fristen entrichtet worden si...
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