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Rom – Mit einem Urteil der Vereinigten Senate des Kassationsgerichts wurde kürzlich die zeitliche Anwendung der Finanzstrafvergehen für die unterlassene Zahlung von Quellensteuern und MwSt geklärt. Mit 1. Jänner 2005 wurde die unterlassene Einzahlung von Quellensteuern von mehr als 50.000 Euro als Finanzstrafvergehen vorgesehen, und zwar wenn die Quellensteuern nicht spätestens bis zur Abgabe der ...
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