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Rom – Die Finanzpolizei hat nach zehn Jahren ein neues Handbuch für ihre Betriebsprüfungen ausgearbeitet. Man will mehr auf gezielte Kontrollen setzen und allgemein das Anhörungsrecht (contraddittorio) verstärkt anwenden. Man sieht auch vor, dass Prüfberichte nachträglich berichtigt werden können, falls die Einwände des geprüften Unternehmens aufgrund einer neuen Sachverhaltsklärung berechtigt sin...
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