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Bozen – Klar ist zunächst, dass Standbetreiber, die selbst dort tätig sind, entweder als Handwerker oder Kaufmann in die entsprechenden Versicherungen beim INPS/NISF eingetragen sein müssen. Werden bestehende Mitarbeiter eingesetzt, so ist das ohne Weiteres möglich. Allerdings kann die zweitweise Abkommandierung an den Stand auf dem Weihnachtsmarkt nur erfolgen, wenn dieser weniger als 50 Kilomete...
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