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Fesseln für Sankt Bürokratius

Die beste Wirtschaftsförderung ist eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie. Nach vielen Anläufen ohne greifbare Ergebnisse keimt jetzt neue Hoffnung auf. Ein Staatsgesetz, ein Beschlussantrag im Landtag und ein Landesgesetz versprechen eine Dezimierung der Zettelwirtschaft.

Robert Weißensteiner von Robert Weißensteiner
18. November 2011
in Südtirol
Lesezeit: 4 mins read

Bozen – Viele sogenannte „Laufereien“ (von einem Amt zum anderen) und „Zettelwerk“ sind unnütz und haben ihren Ursprung in verschiedensten Gesetzen und Bestimmungen, die in guter Absicht verabschiedet worden sind, aber als Bedingung für die Inanspruchnahme bestimmter öffentlicher Leistungen, Ermächtigungen oder Zuwendungen einen umfangreichen Papierkrieg verursachen, der mit Ärger und Kosten verbunden ist. Im riesigen Gesetzesdschungel diese bürokratischen Systemfehler herauszufiltern und zu beseitigen, ist keine leichte Aufgabe, und viele sind schon an ihr gescheitert. Es braucht die Überzeugung des Gesetzgebers, der seine Hausaufgaben zu machen hat. Dies getan hat das römische Parlament, das Anfang November einen Gesetzentwurf zum Schutz der unternehmerischen Freiheit verabschiedet hat, der unter anderem auch vorsieht, dass die öffentliche Hand ab sofort bei der Setzung normativer Akten (Gesetze, Verordnungen) abwägen muss, ob und in welchem Ausmaß diese Belastungen bürokratischer Natur für Bürger oder Unternehmen bringen. Das Gesetz sieht vor, dass durch Ermächtigungen, Konzessionen usw. keine neuen bürokratischen Auflagen für die Begünstigten eingeführt werden dürfen, es sei denn, es werden gleichzeitig andere Belastungen abgebaut oder beseitigt.

„Es freut uns, dass die römische Abgeordnetenkammer gesetzlich festgeschrieben hat, dass der Gesetzgeber die Belastungen bürokratischer Natur für Unternehmen und Bürger berechnen muss“, erklären die Landtagsabgeordneten Arnold Schuler und Josef Noggler. Sie selbst arbeiten derzeit an einem umfassenden Gesetz für Südtirol, das neben diesem Grundsatz auch noch konkret festschreibt, wie die bürokratischen Altlasten in den bestehenden Gesetzen beseitigt werden sollen und wie neue bürokratische Belastungen in zukünftigen Gesetzen verhindert werden können. Der Bürokratieabbau und die Bürokratievermeidung sollen demnach anhand wissenschaftlicher Kriterien, vor allem dem sogenannten Standardkostenmodell, institutionalisiert werden. Dabei werden die jeweiligen Kosten bemessen, und gleichzeitig kann aufgrund der vorangegangenen Erhebungen aufgezeigt werden, durch welche Vereinfachungen welche Einsparungen erzielt werden können. Nicht zu verwechseln ist dieses Standardkostenmodell mit den Standardkosten, wie sie für Leistungen des Gesundheitsdienstes als Referenzwerte festgeschrieben werden, an denen man sich nach der Art eines Best-Practice-Beispiels orientieren kann.

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Das Bemühen um den Abbau von Bürokratie ist nicht neu, war aber in Südtirol nicht von großen Erfolgen gekrönt. Für den Bereich Wohnbau hat die EURAC vor einigen Jahren die Standardkosten errechnet, für den Bereich Wirtschaft arbeitet im Auftrag von Landesrat Thomas Widmann das ASTAT daran (bisher ohne veröffentlichtes Ergebnis). Schuler und Noggler nehmen jetzt mit einem neuen Beschlussantrag einen weiteren Anlauf und werden den Landtag über einige Prinzipien abstimmen lassen, während sie gemeinsam mit Experten an einem möglichen Modell des Bürokratiegesetzes arbeiten.

Der Beschlussantrag 384/11 mit dem Titel „Bürokratieabbau für Unternehmen und Bürger/-innen: Nachhaltige Verankerung der Bürokratiekostenmessung im Südtiroler Landtag“ geht von einem Vorgänger-Antrag Dieter Stegers aus dem Jahr 2009 aus, mit dem die Landesregierung aufgefordert worden war, das „Projekt Bürokratiekosten senken für Unternehmen und Bürger/-innen in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol‘“ weiterzuführen und die Messung der Bürokratiekosten gemäß Projektbeschreibung der EURAC vom März 2008 umzusetzen.

Inhalt dieses Projektes war die Überprüfung der bestehenden Gesetze und Bestimmungen, die als Grundlage für den Bürokratieabbau dienen soll (ex post). Bereits im genannten Beschluss­antrag wurde aber auch auf die institutionelle Verankerung einer Prüfstelle hingewiesen, welche die bürokratischen Auswirkungen von neuen Gesetzen und Bestimmungen abschätzen (ex ante) und zusätzliche Belastungen von Bürgern und Unternehmen verhindern soll. Eine derartige Abschätzung im Vorfeld wurde bereits anlässlich der Ausarbeitung der „Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE“ durch das Ressort von Landesrat Richard Theiner von der EURAC durchgeführt.

In Südtirol sollten der Bürokratieabbau und die Bürokratieprävention laut Beschlussantrag von Noggler und Schuler wie folgt institutionalisiert werden.

Es ist eine Prüfstelle einzurichten, die am besten beim Landtag in dessen Eigenschaft als Volksvertretung und gesetzgebende Instanz angesiedelt wird. Diese Prüfstelle ist die ständige Anlaufstelle für die Abschätzung der bestehenden Bürokratiekosten. Die Prüfstelle sammelt die Ergebnisse der Bürokratiekostenmessung und schlägt abgestimmte Maßnahmen zur Entlastung der Bürger und Unternehmen vor. Zudem berichtet sie laufend über die erfolgte Umsetzung im Landtag. Die Tätigkeit der Prüfstelle umfasst aber dann auch die Abschätzung der Bürokratiekosten von neuen Gesetzen und Bestimmungen. Zur Anwendung soll dabei das international anerkannte Standardkostenmodell (SKM) kommen, das eine objektive und transparente Messung gewährleistet.

Im beschließenden Teil heißt es dann: „Dies vorausgeschickt, beschließt der Südtiroler Landtag, die Landesregierung und das Landtagspräsidium aufzufordern, unverzüglich einen weiteren Schritt zur Bürokratiekostenmessung umzusetzen und innerhalb eines Jahres den Bürokratieabbau und die Bürokratieprävention im Landtag zu institutionalisieren, indem eine Prüfstelle eingerichtet wird, welche die bestehenden Gesetze sowie die neuen Bestimmungen in Bezug auf deren bürokratische Auswirkungen überprüft.“

Daneben läuft die Bürokratieabbauaktion von Landeshauptmann Luis Durnwalder weiter, dem bzw. dessen Landesräten seit zwei Jahren entsprechende Vorschläge der Wirtschaftsverbände vorliegen, deren Umsetzung aber stockt.

Dem Monster Bürokratie Fesseln anzulegen, ist offensichtlich kein leichtes Unterfangen, zumal viele Hürden überwunden werden müssen und es „bürokratische Widerstände“ gibt. Sogar die Einrichtung einer Prüfstelle schafft neue Bürokratie – wenn auch nicht für die Bürger, sondern die Verwaltung.

Schlagwörter: 44-11freenomedia

Info

Ein Gesetz gegen die Bürokratie

SWZ: Herr Noggler, Sie und Ihr Kollege Arnold Schuler etablieren sich als Kämpfer gegen die Bürokratie? Wenn Sie siegen, werden Sie die neuen Helden sein.
Josef Nogler: Nein, das denke ich nicht, denn die Initiative, die wir verfolgen, ist ja nicht ganz neu. Ursprünglich ist die Idee vom vormaligen Landesrat Werner Frick und der EURAC ausgegangen, und der Start erfolgte im Jahr 2007. Im Mittelpunkt stand das sogenannte Standardkostenmodell, und die EURAC hat gewissermaßen ein Muster für die Akten im Wohnbau erarbeitet, um zu eruieren, wie viel Zeit und Geld aufgewendet und wo eingespart werden kann. Dabei geht es nicht so sehr darum, Bürokratie intern in der Verwaltung abzubauen, sondern in der Beziehung der Bürger und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung.

Und was ist dann geschehen?
Werner Frick hat ja 2008 nicht mehr kandidiert und ist aus dem Landtag ausgeschieden. In der Folge hat Dieter Steger an das angeknüpft, was an Vorarbeit geleistet worden ist. Er hat auch einen diesbezüglichen Beschlussantrag eingereicht, dem der Landtag zugestimmt hat. Aber Steger ist dann aus dem Landtag ausgeschieden und in der Sache hat sich nichts mehr getan. Mein Kollege Arnold Schuler und ich waren aber der Meinung, dass das Vorhaben nicht sang- und klanglos begraben werden soll. Wir haben deshalb einen neuen Beschlussantrag ausgearbeitet, der darauf abzielt, die Bürokratiekostenmessung umzusetzen und den Bürokratieabbau sowie die Bürokratievorbeugung zur Pflicht zu machen. Wir sind damit in die Fraktion gegangen und diese hat dem Antrag zugestimmt.

Und wie geht es weiter?
Es geht jetzt vor allem darum, das ursprünglich – glaube ich – aus den Niederlanden stammende Standardkostenmodell, das aufzeigt, wie viel uns die Bürokratie kostet, überall zu etablieren. Es gilt auch, an die 1.400 Normen – Gesetze und Verordnungen – durchzuackern und zu erheben, was ersatzlos gestrichen werden kann oder vereinfacht werden sollte. Ausgangspunkt sind natürlich all jene Normen, die am meisten Bürokratie verursachen, sodass die Bürger und Unternehmen besonders stark darunter leiden. Klar ist, dass es ganz ohne Bürokratie nicht geht, aber viele Dinge gehen sicherlich unkomplizierter und manche können ganz abgeschafft werden. Jetzt kommt unser Beschlussantrag in den Landtag, und da wir für ihn wie erwähnt schon die Zustimmung der SVP-Fraktion erhalten haben, ist davon auszugehen, dass er angenommen wird. Deshalb sind wir schon dabei, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten – so wie wir das Breitbandgesetz ausgearbeitet haben, das jetzt dem Landtag vorliegt.

Ein neues Gesetz? Was beinhaltet es?
Es sieht vor, dass die Standardkosten für alle Bereiche errechnet werden, und ich denke, dass dies wohl am besten die EURAC kann, zumal es irgendwie unlogisch wäre, dies intern machen zu lassen, also die Betroffenen damit zu beauftragen. Das Gesetz soll auch vorsehen, dass alle neuen Gesetze, die verabschiedet werden, präventiv eine Revisionsstelle passieren müssen, die erhebt, wie viel Bürokratie und wie viel diesbezügliche Kosten dieses Gesetz verursacht. So kann sichergestellt werden, dass die Bürokratie auf ein absolut notwendiges Ausmaß beschränkt wird, denn sie ist längst unerträglich geworden.

Interview. Robert Weißensteiner

Ausgabe 44-11, Seite 3

Robert Weißensteiner

Robert Weißensteiner

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