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Einer Pressemitteilung vom 1. August ist zu entnehmen, dass auch heuer wieder der in den letzten Jahren übliche Zahlungsaufschub zu den Mittsommerfeiertagen gilt. Der Termin ist vom eigentlichen Fälligkeitstag, dem 16. August, auf den 20. August verschoben worden. Alle F24-Zahlungen mit Fälligkeit 16. August, also auch die Lohnsteuern und die INPS-Zahlungen, können demnach zins- und straffrei noch...
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