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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einem ausführlichen Rundschreiben (Nr. 31/E vom 24. September 2013), wie etwaige Fehler bei der wirtschaftlichen Zurechnung im Jahresabschluss entsprechend in der Steuererklärung nachträglich berichtigt werden können. Es geht dabei unter anderem um Aufwendungen und Erlöse, die im Jahresabschluss entweder zu früh oder zu spät angesetzt wurden; es kann sich so...
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