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Rom – Die Einnahmenagentur hat Kontrollen auf die Richtsätze oder Branchenrichtwerte der Jahre 2015–2017 vorgenommen und in diesem Zusammenhang Mängel und Auffälligkeiten erhoben. Diese Abweichungen werden nun den Steuerpflichtigen sowie den Steuerberatern mitgeteilt, welche die Steuererklärung übermittelt haben. Die Mitteilungen erfolgen mittels E-Mail oder SMS oder auch in der steuerlichen Info-...
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