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Rom – In der Praxis geschieht es häufig, dass aus irgendwelchen Gründen die laut der monatlichen oder vierteljährlichen Abrechnung geschuldete MwSt nicht fristegerecht abgeführt wird. Dies wirkt sich auf die Abfassung der MwSt-Jahreserklärung aus, insbesondere wenn sich in den Folgemonaten oder in der Jahreserklärung ein Guthaben ergeben sollte. In einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben (Nr...
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