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Rom – In einer Auskunft (Nr. 289 vom 31. August 2020) wird bestätigt, dass der Fassadenbonus auch für die Erneuerung der Balkone gilt. In der Anfrage geht es um den Plattenboden, Glasscheiben und Geländer. Die Einnahmenagentur bestätigt den Bonus von 90 Prozent für diese Ausgaben, vorausgesetzt, das Gebäude befindet sich – wie im Gesetz vorgesehen – in einer Zone A (Zentrum) oder B (Erweiterungszo...
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