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Rom – Der Fassadenbonus von 90 Prozent gilt grundsätzlich nur für die Hausfassaden, die von der Straße oder von öffentlichem Grund einsichtbar ist. Ausgeschlossen sind hingegen die Fassaden, die auf Innenhöfe schauen. Die Einnahmenagentur klärt in einer Auskunft (Nr. 296 vom 1. September 2020), dass der Bonus auch dann zusteht, wenn die Fassade nur zum Teil von der Straße einsichtbar ist. Im gegeb...
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