Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Der Fassadenbonus von 90 Prozent gilt grundsätzlich nur für die Hausfassaden, die von der Straße oder von öffentlichem Grund einsichtbar ist. Ausgeschlossen sind hingegen die Fassaden, die auf Innenhöfe schauen. Die Einnahmenagentur klärt in einer Auskunft (Nr. 296 vom 1. September 2020), dass der Bonus auch dann zusteht, wenn die Fassade nur zum Teil von der Straße einsichtbar ist. Im gegeb...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.