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Bozen – Das Land Südtirol ist für die Raumordnungsgesetzgebung zuständig und hat seine diesbezügliche Kompetenz auch insofern ausgeschöpft, als es im Laufe der Jahre mit wechselnden Normen den Einzelhandel in Gewerbegebieten eingeschränkt hat. Grundsätzlich erlaubt ist lediglich der Einzelhandel mit Gütern, die viel Platz benötigen, darunter jener mit Fahrzeugen und Maschinen, mit Möbeln, mit Baum...
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